Sinn und Zweck des Wochenbetts

Als Wochenbett bezeichnet man die ersten sechs bis acht Wochen nach der Entbindung. Während dieser Zeit bildet sich die Gebärmutter zurück und der Körper erholt sich von den Strapazen der Geburt. Auch Verletzungen durch die Geburt heilen ab. Sie sollten sich also in dieser Phase schonen und sich nicht zu früh überfordern. Nicht umsonst umfasst auch der gesetzliche Mutterschutz genau diese acht Wochen.

 

Das Mutterschutzgesetz legt fest, dass die frischgebackene Mutter während der acht Wochen des Wochenbetts nicht arbeiten darf und Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme hat. Diese Leistungen werden von der Krankenkasse ebenso bezahlt wie Rückbildungskurse zur Unterstützung der Rückbildung von Gebärmutter und Becken.

Verläuft eine Geburt ohne Komplikationen ist ein längerer Krankenhausaufenthalt nicht nötig. Bei einer natürlichen Geburt können sich Mutter und Kind schon nach ein paar Tagen auf den Heimweg machen, bei einem Kaiserschnitt dauert es in der Regel vier bis acht Tage, je nach Fortschritt der Wundheilung. Der Milchfluss bei stillenden Müttern setzt nach drei bis vier Tagen ein, bei einem Kaiserschnitt meist einen Tag später.

Nachdem es im Wochenbett neben der organischen Rückbildung auch wieder zu einer hormonellen Umstellung des Körpers kommt, können starke Stimmungsschwankungen bis hin zu Depressionen, oft auch Baby-Blues genannt, auftreten. Ruhe und liebevolle Pflege durch den Partner sind in dieser Zeit besonders wichtig.